Cover von Mögliche juristische und rechtspolitische Antworten auf BDS

Mögliche juristische und rechtspolitische Antworten auf BDS

nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Stadt München

von Volker Beck (Hg.), Tikvah Institut (Hg.)
Dokumente des Tikvah Instituts, Band 2

Roger Waters, documenta 15. Wo BDS darauf steht, ist meistens Antisemitismus drin. Das Bundesverfassungsgericht ist klar: „Antisemitische Konzepte“ sind mit der Menschenwürde „nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Der Bundesgerichtshof hat zudem festgestellt, dass das Relief der sogenannten Judensau an der Wittenberger Stadtkirche das Judentum als Ganzes verhöhnt und verunglimpft. Sie stelle ohne Distanzierung eine Rechtsverletzung dar. Dennoch hob das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung der Stadt München auf, die Raumvergabe von Kommunen an Organisationen zu verweigern, welche sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne zu befassen. Eine solche Beschränkung verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Auch bei der documenta wurde mit der Kunstfreiheit argumentiert. Muss man nicht strafbare Aussagen der BDS-Kampagne nicht nur hinnehmen, sondern ihnen auch noch städtische Einrichtungen zur Verfügung stellen? Oder kann der Staat zum Schutz der Menschenwürde gegen antisemitische Hetze auch mit nicht strafrechtlichen Mitteln vorgehen? Diesen Fragen ging eine Tagung des Tikvah Instituts nach, die in diesem Buch dokumentiert wird. Mit Beiträgen von Norman Nathan Gelbart, Jan von Hein, Patrick Heinemann, Jonathan Heuberger, Matthias von Kaler, Christian Kirchberg, Gerhard Robbers, Alexander Roth

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Titel
Mögliche juristische und rechtspolitische Antworten auf BDS
nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Stadt München
Autor/innen
ISBN
978-3-95565-605-8 9783955656058
Erschienen
2023
Bindung
E-Book
Seiten
215
Sprache
Deutsch
Kategorie

Pressestimmen

An der grundsätzlichen Ablehnung des Existenzrechts des jüdischen Staates durch BDS besteht jedoch kein Zweifel. Sie wird nur politisch verklausuliert. Man spricht von einer Ein-Staaten-Lösung mit vollem Rückkehrrecht. Natürlich bedarf es nicht viel politischer Phantasie, um sich auszumalen, wie es der jüdischen Bevölkerung Israels in einem von Palästinensern dominierten Staat ginge. Jürgen Kaube, FAZ, 7. Januar 2024 

Was also könnte der Senat von Berlin besser machen, damit öffentliche Fördermittel nicht zu antisemitischen Zwecken verwendet werden? Eine stabile Lösung wäre es, eine Anti-Antisemitismus-Klausel in die für Zuwendungen maßgeblichen Vorschriften der §§ 23, 44 Landeshaushaltungsordnung aufzunehmen. Entsprechende Vorschläge hat etwa das Tikvah Institut (Berlin) in einem Policy Paper von letztem Jahr vorgestellt. Damit würde nicht nur ressortübergreifend für ganz Berlin klargestellt, dass es kein Geld für Antisemitismus gibt. Legal Tribune Online, 20. Januar 2024

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